Jeder Landkreis oder kreisfreie Stadt hat ihr eigenes Abfallwirtschaftskonzept, d.h. es können je nach Wohnort Unterschiede in der Sortierung, Form und Häufigkeit des Einsammelns von Abfall und dessen Verwertung geben. Der nachfolgende Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Abfallwirtschaftssystem im Landkreis Mayen-Koblenz geben und Antworten auf die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang aufzeigen.
Die wichtigsten Themen
Sie sind Mieter?
Grundsätzlich müssen Sie als Mieter bei der Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz nicht anmelden. Wichtig ist, dass Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zusammen mit der vom Vermieter/Grundstückseigentümer/Hausverwaltung ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung anmelden. Die Einwohnermeldeamt bekommen wir einmal monatlich mitgeteilt.
Die Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern ist grundsätzlich der Vermieter/Grundstückseigentümer/Hausverwaltung zuständig. Diese(r) ist grundsätzlich Gebührenschuldner und erhält zu Beginn jeden Kalenderjahres den sog. Gebührenbescheid.
Sie sind Eigentümer?
Den Neubau oder Eigentumswechsel muss der Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz schriftlich angezeigt werden. Hierzu können Sie gerne diesen Vordruck verwenden und diesen uns per E-Mail oder Post ausgefüllt zukommen lassen. Diese Daten erhalten wir leider nicht automatisch.
Automatisch erhalten wir dagegen die Einwohnermeldedaten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Wichtig hierbei ist, dass wir zwar die einzelnen Personen übermittelt bekommen, jedoch nicht wissen, wer mit wem zusammen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ebenso wenig, aus wie vielen Einheiten das zu veranlagende Gebäude besteht. Diese sog. "Haushaltsgemeinschaftserklärung" können Sie ebenfalls mit diesem Vordruck abgeben. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Sie Eigentum vermieten.
Die Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Verwalter vornehmen. Hierbei sind die von der Personenzahl abhängigen Mindestvolumina einzuhalten. Oberhalb dieser Grenze können Sie die Behälter grundsätzlich frei bestimmen.
Hierzu nicht nicht uninteressant: Gebührenrechner